Sie möchten entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen befördern? Dann brauchen Sie für dieses Vorhaben eine Genehmigung.
Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen unterliegt der Genehmigungspflicht. Hier wird näher auf den Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen eingegangen.
Formen des Gelegenheitsverkehrs sind:
Eine Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Sie möchten entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen befördern? Dann brauchen Sie für dieses Vorhaben eine Genehmigung.
Genehmigungen für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen werden durch die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten durch die Stadtverwaltung erteilt.
Sofern eine Person mit der Führung der Geschäfte bestellt wird, sind zusätzlich für diese Person vorzulegen:
Die Genehmigungsgebühr ist abhängig vom Verwaltungsaufwand und dem wirtschaftlichen Wert des Gegenstandes der Amtshandlung.
Eine Genehmigung wird für eine Höchstdauer von 5 Jahren erteilt.
2/3